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Zustimmungsverweigerung (Eingruppierung)

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 TaBV 18/05 vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zustimmungsverweigerung (Eingruppierung), Gesetzesverstoß, Änderung der Entlohnungsgrundsätze
Stichwort:Zustimmungsverweigerung (Eingruppierung)
Leitsatz:Legt der Arbeitgeber bei der Eingruppierung eines neu eingestellten Arbeitnehmers ein Vergütungssystem zugrunde, bei dem der Betriebsrat nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt worden ist, liegt ein Gesetzesverstoß i.S.d. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG vor. Die Entscheidung des Arbeitgebers, eine bisher geltende Vergütungsstruktur auch nach dem Wegfall der Tarifbindung und dem Auslaufen der gekündigten Tarifverträge weiterhin anzuwenden, stellt keinen mitbestimmungspflichtigen Vorgang nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dar.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 TaBV 18/05




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