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Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates nach § 99 Absatz 2 BetrVG per E-Mail

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 TaBV 8/07 vom 01.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates nach § 99 Absatz 2 BetrVG per E-Mail, Schriftlichkeit nach § 99 Absatz 3 Satz 1 BetrVG
Stichwort:Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates nach § 99 Absatz 2 BetrVG per E-Mail
Leitsatz:Die Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrates gegen eine personelle Maßnahme entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot aus § 99 Absatz 3 Satz 1 BetrVG, wenn diese in elektronischer Form ohne qualifizierte
elektronische Signatur im Sinne von § 126a BGB übermittelt wird.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 TaBV 8/07




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