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Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 81/06 vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG
Schlagworte:Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
Stichwort:Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
Leitsatz:Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer Einstellung oder Versetzung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern, wenn eine tarifliche Regelung die Beschäftigung als solche verbietet oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Als tarifliche Verbotsnormen kommen insbesondere qualitative Besetzungsregelungen in Betracht. Hierzu gehören nicht solche Tarifbestimmungen, die der tarifgerechten Eingruppierung dienen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 81/06




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