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Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied (Begrenzung von Lohnkosten)
Die Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar, das die Verschlechterung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung im Wege der Änderungskündigung bedingen kann (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562, mwN); auch daß sich der Arbeitgeber auf eine die angestrebte Neuregelung vorgebende (Gesamt-)Betriebsvereinbarung berufen kann, erleichtert die Änderungskündigung nicht.
Aktenzeichen: 2 ABR 40/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 20. Januar 2000
- 2 ABR 40/99 -
I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 2 BV 19/98 -
Beschluß vom 18. August 1998
II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 13 (3) TaBV 141/98 -
Beschluß vom 4. Mai 1999