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Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs. 2 BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 214/01 vom 15.08.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, KSchG
Schlagworte:Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs. 2 BetrVG - Präjudizialität - Beweisverwertungsverbot
Stichwort:Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs. 2 BetrVG
Leitsatz:Die rechtskräftige Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach § 103 BetrVG entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des Kündigungsgrundes für einen späteren Kündigungsschutzprozeß, in dem der Arbeitnehmer die Sozialwidrigkeit einer auf denselben Sachverhalt gestützten ordentlichen Kündigung geltend macht.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 214/01




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