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Zustimmung durch Widerspruchsausschuss

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 255/04 vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung, schwerbehinderter Mensch, Zustimmung durch Widerspruchsausschuss
Stichwort:Zustimmung durch Widerspruchsausschuss
Leitsatz:Wird die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen erst vom Widerspruchsausschuss erteilt, so muss die Kündigung unverzüglich erklärt werden, sobald der Arbeitgeber sichere Kenntnis davon hat, dass der Widerspruchsausschuss zustimmt. Hierfür reicht die mündliche Bekanntgabe aus, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 255/04




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