JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG |
| Stichwort: | Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Die Kündigung eines als Tendenzträger beschäftigten Betriebsratsmitglieds aus tendenzbezogenen Gründen bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat ist nur nach § 102 BetrVG anzuhören. 2. Eine von einer politischen Partei getragene politische Stiftung ist auf Grund der von ihr verfolgten allgemeinen politischen Zielsetzung grundsätzlich als ein Tendenzunternehmen iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG anzusehen. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 2 ABR 48/02 | |
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