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Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 104/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit
Stichwort:Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit
Leitsatz:Die bloße Änderung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters stellt - ohne weitere Änderungen des Arbeitsbereichs - keine mitbestimmungspflichtige Einstellung oder Versetzung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG dar.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 104/03




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