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Zustimmung als vorläufiger Insolvenzverwalter

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 774/03 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Anfechtung durch Insolvenzverwalter, Zustimmung als vorläufiger Insolvenzverwalter, widersprüchliches Verhalten
Stichwort:Zustimmung als vorläufiger Insolvenzverwalter
Leitsatz:Der Insolvenzverwalter kann auch solche Zahlungen zurückfordern, deren Auszahlung er als vorläufiger Insolvenzverwalter zugestimmt hat.

Die Ausübung des Anfechtungsrechts durch den Insolvenzverwalter ist i.d.R. nicht treuwidrig, denn das Vertrauen von Arbeitnehmern darauf, dass sie erhaltene Vergütung behalten dürfen, ist insbesondere wegen der mit der Auszahlung verbundenen Benachteiligung anderer Gläubiger nicht schutzwürdig.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 774/03




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