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Zustimmung

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1821/05 vom 08.11.2005

1. Die Beiladung setzt ein (noch) anhängiges Verfahren voraus.

2. Durch die Feststellung der Aufnahme eines neu hinzutretenden Krankenhauses in den Krankenhausplan wird die Rechtsstellung der zur Deckung desselben Bedarfs bereits aufgenommenen Krankenhäuser zwar berührt, aber nicht unmittelbar verändert.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 5/9 TaBV 51/05 vom 13.10.2005

Macht ein Betriebsrat seine Zustimmung zur Überstunden von der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge abhängig, so verhält er sich nicht rechtmissbräuchlich und verstößt auch nicht gegen § 2 Abs. 1 BetrVG.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 11/04 vom 05.10.2005

Eine vorläufige Regelung gem. § 61 Abs. 5 PersVG LSA ist unwirksam, wenn die Dienststelle sie dem Personalrat nicht unverzüglich mitteilt und begründet.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 493/04 vom 27.07.2005

1. Nach § 12 Abs. 2 WEG darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert werden kann danach die Zustimmung, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt. Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt. Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.

2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG kann in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus.

3. Grundsätzlich kann die Frage der Zustimmung zur Veräußerung nicht mit der Auseinandersetzung über andere Streitfragen verknüpft werden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 284/03 vom 21.07.2005

1. Zur Frage der Auslegung einer Regelung in einer Teilungserklärung über ein Zustimmungserfordernis betreffend die Ausübung eines Gewerbes in den Räumen des Sondereigentums

2. Für die Frage, ob eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken die anderen Wohnungseigentümer mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Wohnung, ist eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung entscheidend. Für diese Betrachtung ist der Gebrauch nach seiner Art und Durchführung zu konkretisieren und auf die örtlichen (Umfeld, Lage im Gebäude) und zeitlichen (etwa Öffnungszeiten) Verhältnisse zu beziehen. Die gebotene typisierende Betrachtungsweise bedeutet nämlich nicht, dass die konkreten Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung des Vorliegens einer Mehrbelastung gänzlich außer Betracht zu bleiben haben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 113/05 vom 07.06.2005

Über die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung kann regelmäßig nur nach Anhörung der Beteiligten entschieden werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 12244/04.OVG vom 07.03.2005

Die Luftfahrtbehörde ist auch dann nicht gehindert, die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheides für über 100 m hohe Windenergieanlagen bei Gefährdung des Luftverkehrs in der Kontrollzone eines Militärflughafens zu verweigern, wenn der Standort der geplanten Anlagen in einem Gebiet liegt, das der regionale Raumordnungsplan als Vorrangfläche für die Nutzung der Windenergie ausweist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11850/04.OVG vom 09.02.2005

Die auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 BauGB (Fassung 1986) abgegebene Erklärung der zuständigen Behörde, gegen die Aufstellung eines angezeigten Bebauungsplans mache sie keine Rechtsverletzungen geltend, steht einer Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zur Herstellung der Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB (Fassung 1986) gleich. Sie gilt gemäß § 233 Abs. 3 BauGB mit dem Inhalt fort, mit dem sie wirksam erlassen wurde.

Zu den Möglichkeiten, das Bauprogramm mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht zu ändern.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1662/03 vom 26.01.2005

1. Verpflichtet sich der Bauherr in einem gerichtlichen Vergleich, der zur Beilegung eines Nachbarrechtsstreits gegen die ihm erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Lkw-Halle im Rahmen eines Speditionsunternehmens geschlossen worden ist, auf dem Betriebsgrundstück Lkw-Fahrten nachts zu unterlassen, so trifft diese Verpflichtung auch einen Rechtsnachfolger, der im Zuge der Übernahme/Weiterführung der Spedition Eigentümer des Betriebsgrundstücks geworden ist. Eine solche vertragliche Verpflichtung hat ebenso wie die zugrunde liegende Baugenehmigung vorhabenbezogenen Charakter.

2. Zur Haftung für eine solche vertragliche Verpflichtung nach handelsrechtlichen Grundsätzen, wenn der ursprünglich von einem Einzelkaufmann (Bauherr) geführte Speditionsbetrieb von einer unter seiner Beteiligung gebildeten Kommanditgesellschaft weitergeführt wird.

3. Ein gerichtlicher Vergleich i. S. des § 106 VwGO kann auch dann vorliegen, wenn sich der Kläger in einem vor Gericht zur Niederschrift geschlossenen, vorgelesenen und genehmigten Vergleich zur Rücknahme des eingelegten Rechtsmittels verpflichtet und diese anschließend im Termin vereinbarungsgemäß erklärt.

4. Zur Anpassung der in einem gerichtlichen Vergleich übernommenen Verpflichtung wegen veränderter Verhältnisse steht den Beteiligten die Abänderungsklage nach § 173 VwGO i.V.m. § 323 ZPO zur Verfügung.

5. Die auf § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG gestützte Klage ist auf Verurteilung zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zu der begehrten Vertragsanpassung zu richten.

6. Voraussetzung einer solchen Klage ist das Scheitern von Anpassungsverhandlungen.

7. Zum Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG zwecks Gestattung - bisher unzulässiger - nächtlicher Fahrten auf einem (Speditions-)Betriebsgrundstück, wenn sich die der vertraglichen Regelung (Unterlassungsverpflichtung) zugrunde liegenden tatsächlichen/baulichen Verhältnisse mit Blick auf den Lärmschutz für das Nachbargrundstück wesentlich geändert haben.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 459/04 vom 21.12.2004

Auch wenn der (dreiköpfige) Betriebsrat wegen Rücktritts zweier Mitglieder handlungsunfähig ist, bedarf eine (Änderungs-)Kündigung gegenüber dem verbliebenen Betriebsratsmitglied der Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Ersetzung durch das Arbeitsgericht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11602/04.OVG vom 17.12.2004

1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung.

2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT.

3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 12/03 vom 27.10.2004

1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussver-fahren nach Erledigung des konkreten Streitfalls.

2. Die Dienststelle darf die Verweigerung der Zustimmung durch den Personalrat nur dann als unbeachtlich behandeln, wenn die vorgebrachten Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen.

3. Der Personalrat kann die Zustimmung zur Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Universität aus jedem sachlichen Grund verweigern, der im Aufgaben- und Pflichtenkreis des Personalrats eine Grundlage findet.

4. Einzelfall einer ausreichend begründeten Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung neuer Mitarbeiter wegen des Schutzes der vorhandenen Mitarbeiter.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 251/04 vom 07.09.2004

1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu überprüfen.

2. Hat ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Weg einer actio pro socio einen auf Zahlung lautenden Titel erstritten, ist er auch vollstreckungsbefugt für die Beantragung einer Zwangssicherungshypothek.

3. Ist als Inhalt eines Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbauberechtigte zur Belastung mit einem Grundpfandrecht der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, ist die Zustimmung auch bei einem Eigentümererbbaurecht zur Eintragung einer Sicherungshypothek im Weg der Zwangsvollstreckung erforderlich.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10152/04.OVG vom 28.06.2004

Zu den Klagemöglichkeiten einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Hangsicherungsmaßnahmen entlang einer Bahnstrecke.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 3/03 vom 02.06.2004

1. Die Verjährung beginnt nicht bereits mit der endgültigen Herstellung der Anlage zu laufen; es müssen vielmehr alle Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erfüllt sein.

2. Fehlte es für eine Straße, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, an der nach § 125 Abs. 2 BauGB alter Fassung notwendigen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde, so wurde dieser Mangel (erst) durch die Rechtsänderung zum § 125 Abs. 2 BauGB geheilt, wonach die Anlage mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 4-6 BauGB übereinstimmen muss.

3. Eines bestätigenden Ratsbeschlusses, dass die Planungsgrundsätze des § 1 BauGB eingehalten sind, wird es auch mit Blick auf § 1 Abs. 6 BauGB nicht bedürfen, der nicht nur die Richtigkeit des Abwägungsergebnisses, sondern auch eine Abwägung (im Rahmen des Abwägungsvorgangs) verlangt. Notwendig, aber wahrscheinlich auch ausreichend, ist eine verwaltungsinterne Dokumentation, die etwa in Aktenvermerken zum Ausdruck kommen kann.

4. Für den Beitrag haftet das "Buchgrundstück"; es kann aus mehreren Flurstücken bestehen, sofern diese im Grundbuch unter einer Nummer zusammengefasst sind.

5. Über die Frage, ob ein Bevollmächtigter im Vorverfahren notwendig war, ist nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss zu entscheiden.

Ist die Notwendigkeit durch Urteil verneint worden und wendet sich der Unterlegene dagegen mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung, so ist dieser nur im Rahmen des § 124 Abs. 2 VwGO statthaft.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 6/03 vom 05.05.2004

Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Änderungskündigung eines Personalratsmitglieds gemäß § 46 Abs. 1 PersVG-LSA kann (auch) in einer fehlerhaften Eingruppierung liegen.

Die Zwei-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB wird durch den Antrag auf Zustimmung des Personalrats gemäß § 46 Abs. 2 PersVG-LSA gewahrt, sofern die fehlerhafte Eingruppierung innerhalb der Frist fortbestanden hat.

In der außerordentlichen Änderungskündigung aus wichtigem Grund liegt keine Umgehung des Kündigungsschutzes aus § 15 Abs. 2 KüSchG.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 11/03 vom 02.04.2004

1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer vorläufigen Regelung gem. § 61 Abs. 5 PersVG LSA im Beschlussverfahren gem. § 83 ArbGG.

2. Der Personalrat kann die Zustimmung zur Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Universität aus jedem sachlichen Grund verweigern, der im Aufgaben- und Pflichtenkreis des Personalrats eine Grundlage findet. Die Freiheit von Forschung und Lehre gem. Art. 5 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens.

3. Die Begründung für eine vorläufige Regelung gem. § 61 Abs. 5 Satz 2 PersVG LSA muss die Gründe erkennen lassen, aus denen die Maßnahme aus Sicht der Dienststelle der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 10/03 vom 02.04.2004

1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer vorläufigen Regelung gem. § 61 Abs. 5 PersVG LSA im Beschlussverfahren gem. § 83 ArbGG.

2. Der Personalrat kann die Zustimmung zur Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Universität aus jedem sachlichen Grund verweigern, der im Aufgaben- und Pflichtenkreis des Personalrats eine Grundlage findet. Die Freiheit von Forschung und Lehre gem. Art. 5 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens.

3. Die Begründung für eine vorläufige Regelung gem. § 61 Abs. 5 Satz 2 PersVG LSA kann nicht nachgeholt werden.

BAG – Urteil, 2 AZR 147/03 vom 04.03.2004

Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG ist keine Zustimmung iSd. §§ 182 ff. BGB. Das Betriebsratsmitglied kann daher die Kündigung nicht nach § 182 Abs. 3 BGB iVm. § 111 Satz 2, 3 BGB zurückweisen, weil ihm der Arbeitgeber die vom Betriebsrat erteilte Zustimmung nicht in schriftlicher Form vorlegt.

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 858/01 vom 26.11.2003

1. Die Rechtmäßigkeit der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten beurteilt sich auf der Grundlage des historischen Sachverhalts, der der Kündigung zugrunde liegen soll. Dies schließt es aus, Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen, die erst nach der Kündigung eingetreten sind und damit nicht zum Kündigungssachverhalt gehören (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114.89 - ZfSH/SGB 1991, 311). Demgegenüber ist in rechtlicher Hinsicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen.

2. In die behördliche Ermessensentscheidung zur Kündigung sind nur solche Tatsachen einzustellen, deren Ermittlung erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des Schwerbehinderten gegeneinander abwägen zu können (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 = DVBl. 1992, 1490).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 5 A 11564/03.OVG vom 17.11.2003

Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Befristung des Arbeitsverhältnisses (§ 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2).

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 1 A 4755/00 vom 12.11.2003

Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die sog. Kostendämpfungspauschale in § 12 a der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Art. II Abs. 8 Nr. 1 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 17.12.1998.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 107/03 vom 25.08.2003

1. Für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegenüber einer gemäß § 88 Abs. 4 SGB IX sofort vollziehbaren Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen fehlt es nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis.

2. Das Integrationsamt hat im Rahmen seiner Amtsermittlung sicherzustellen, dass betriebsbedingte Kündigungsgründe tatsächlich bestehen und nicht lediglich vorgeschoben werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 146/02 vom 22.01.2003

Der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss nach § 13 NPflegeG, den der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung erhält, ist keine öffentliche (objektbezogene) Förderung nach § 9 SGB XI, sondern eine von der Bedürftigkeit des Heimbewohners abhängige und damit subjektbezogene Förderung. Der Einrichtungsträger, der nur solche Zuschüsse erhält, bedarf nicht der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde nach § 82 Abs. 3 SGB XI dazu, dass er den Heimbewohnern - unter Anrechnung der Zuschüsse - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen gesondert berechnet. Es genügt die Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI. Die Landesbehörde ist nicht berechtigt, auf eine solche Mitteilung hin zu prüfen, ob die Investitionsaufwendungen in der mitgeteilten Höhe betriebsnotwendig sind.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 659/02 vom 28.08.2002

1. Zur Frage der Rechtsfolgen des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit und der Verbandskompetenz der Ausländerbehörde während des Widerspruchsverfahrens.

2. Zur Abgrenzung zwischen Regel- und Ausnahmefall in § 25 Abs. 3 Satz 1 AuslG bei dem Merkmal einer fortbestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft (Fortführung des Urteils des Senats vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -)

OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 UF 6/02 vom 30.04.2002

Bei Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung ist nicht zu prüfen, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist allein von den Finanzbehörden zu entscheiden.

Der auf der Pflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme beruhende Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung entfällt nur, wenn offensichtlich keine wirtschaftlichen Vorteile erreicht werden können (Schikaneverbot).

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 85/02 vom 25.04.2002

Die Eigenschaft als "erkennender Richter" beginnt mit dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses und nicht erst mit der Terminierung

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 3.02 vom 23.01.2002

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lassen sich Abwägungsmängel wegen unzureichender Lösung eines Konflikts - hier die von einem Legehennenbetrieb ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen - nicht allein durch einen (dinglich gesicherten) Verzicht auf die Abwehrrechte der Betroffenen überwinden.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 VAs 17/01 vom 25.10.2001

Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Zusicherung der Vertraulichkeit gegenüber einem Informanten durch die Polizei unterliegt mangels Regelungscharakters nicht der Überprüfung nach den §§ 23 ff EGGVG.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 3044/99 vom 07.12.2000

Die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 37 Abs. 1 BauGB stellt ebenso wie die Entscheidung des zuständigen Bundesministers nach § 37 Abs. 2 Satz 3 BauGB gegenüber der von ihr betroffenen Gemeinde einen Verwaltungsakt dar, der mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann.

Dem Widerspruch der Gemeinde gegen die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde kommt aufschiebende Wirkung zu, was für ein Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft die Erteilung einer rechtmäßigen Zustimmung nach § 75 HBO hindert.

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