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Zustellvermerk

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1489/05 vom 03.04.2006

Der Zustellvermerk auf einem Versäumnisurteil ist eine öffentliche Urkunde. Ist der Akteninhalt nach Aktenordnung wegen Zeitablauf vernichtet, obliegt dem Einspruchführer, die Einhaltung der Einspruchsfrist und die Fehlerhaftigkeit des Zustellvermerks zu beweisen. Hierzu ist der Vollbeweis erforderlich.

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