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Zustellung öffentliche Rechtsmittelverzicht

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OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 117/00 vom 06.04.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Zustellung öffentliche Rechtsmittelverzicht
Stichwort:Zustellung öffentliche Rechtsmittelverzicht
Leitsatz:Leitsatz:

Wer nach Zugang einer auf Freiheitsentziehung lautenden Entscheidung erklärt, er wolle "keinen Einspruch dagegen erheben", um einen kurzfristigen Vollstreckungsaufschub bittet und ankündigt, er wolle sich nach der Haushaltsauflösung freiwillig in einer Justizvollzugsanstalt stellen, bringt eindeutig und vorbehaltslos zum Ausdruck, dass er die gerichtlich angeordnete Maßnahme akzeptiert und somit auf eine Anfechtung verzichtet.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 117/00




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