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Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 2 Ta 332/02 vom 11.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren
Stichwort:Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren
Leitsatz:1. Das Verlangen des Gerichts, sich darüber zu erklären, ob eine Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, ist nach Beendigung der Instanz an die Partei selbst, nicht an ihren früheren Prozessbevollmächtigten zu richten.

2. Die Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ist ebenfalls der Partei selbst zuzustellen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 2 Ta 332/02




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