Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.
Beschluß des 7. Senats vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 -
I. VG München vom 09.12.1992 - Az.: VG M 9 K 88.1058 -
II. VGH München vom 28.08.1997 - Az.: VGH 1 B 93.1723 -