JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zustandsverantwortlichkeit
| Rechtsgebiete: | HessAGVwGO, HSOG, HWG, WHG |
| Schlagworte: | Insolvenzverwalter, Verhaltensverantwortlichkeit, Zustandsverantwortlichkeit |
| Stichwort: | Zustandsverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die bloße Wahrnehmung einer Gefahrenabwehrpflicht durch den Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlichen begründet für ihn keine Stellung als Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tanklager). 2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer wasseraufsichtsrechtlichen Maßnahme nach § 53 Abs. 2 HWG ist wie im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht der Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung. 3. Die wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 53 Abs. 2 HWG wird auch dann nicht durch die geräte- und produktsicherheitsrechtliche Vorschrift des § 15 GPSG verdrängt, wenn eine Anlage sowohl wasserrechtlichen als auch geräte- und produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen genügen muss und diese inhaltlich identisch sind. 4. Bei dem die Durchführung eines Vorverfahrens ausschließenden Tatbestand der Nr. 13.4 der Anlage zu § 16a HessAGVwGO handelt es sich - wie bei der überwiegenden Mehrzahl der Tatbestände der Anlage zu § 16a HessAGVwGO - um eine statische Verweisung auf das darin bezeichnete Gesetz in einer bestimmten Fassung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 838/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBodSchG, BImSchG, KrW-/AbfG, InsO |
| Schlagworte: | Bodenschutzrechtliche Anordnung, Ordnungspflichten, Insolvenz, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten, kontaminierte Grundstücke, Insolvenzverwalter, störender Massegegenstand, Zustandsverantwortlichkeit, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung, Ordnungsrecht, Insolvenzrecht, Freigabe, massefreies Vermögen, Sittenwidrigkeit, Eigentumsaufgabe, Eigentumsinhaltsbestimmungen, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Zustandsverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269). 2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.03 | |
| Rechtsgebiete: | LVwG SH, HafenVO SH, WaStrG |
| Schlagworte: | Hafen, Bestandteil, kommunale Einrichtung, Zustandsverantwortlichkeit, Seewasserstraße |
| Stichwort: | Zustandsverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Ein Hafen an einer Seewasserstraße ist nur dann nicht Bestandteil dieser Wasserstraße, wenn er von ihr deutlich abgegrenzt ist und bei natürlicher Betrachtungsweise ein in sich geschlossenes Gewässer bildet. Der Kommunalhafen der Stadt X ist danach Bestandteil der Seewasserstraße Ostsee. 2. Bestandteil eines als kommunale Einrichtung betriebenen Hafens an/in einer Seewasserstraße ist auch die dazugehörige Wasserfläche. Der Betreiber des Hafens ist hinsichtlich der Abwehr von von dieser Wasserfläche ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit neben der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin als Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft Zustandsverantwortlicher. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 4 L 107/01 | |
| Rechtsgebiete: | BBodSchG, KrW-/AbfG, AbfG |
| Schlagworte: | Schädliche Bodenveränderung, Abfall, bewegliche Sache, Abfallbesitz, Zustandsverantwortlichkeit, Grundstückseigentümer, Sanierungspflicht, Bundesfernstraße. |
| Stichwort: | Zustandsverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | Leitsatz: Zur ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Sanierung kontaminierten Erdreichs auf dem Parkplatz einer Bundesfernstraße. Beschluß des 7. Senats vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 211.98 - I. VG Schleswig vom 20.08.1996 - Az.: VG 3 A 333/95 - II. OVG Schleswig vom 03.04.1998 - Az.: OVG 4 L 133/96 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 211.98 | |
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