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Zustandshaftung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 268/09 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:SächsBO, SächsPolG
Schlagworte:Sicherungsanordnung, Eigentumsverzicht, Zustandshaftung, Verhaltenshaftung
Stichwort:Zustandshaftung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 268/09



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 B 838/09 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:HessAGVwGO, HSOG, HWG, WHG
Schlagworte:Insolvenzverwalter, Verhaltensverantwortlichkeit, Zustandsverantwortlichkeit
Stichwort:Zustandshaftung
Leitsatz:1. Die bloße Wahrnehmung einer Gefahrenabwehrpflicht durch den Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlichen begründet für ihn keine Stellung als Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tanklager).

2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer wasseraufsichtsrechtlichen Maßnahme nach § 53 Abs. 2 HWG ist wie im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht der Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung.

3. Die wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 53 Abs. 2 HWG wird auch dann nicht durch die geräte- und produktsicherheitsrechtliche Vorschrift des § 15 GPSG verdrängt, wenn eine Anlage sowohl wasserrechtlichen als auch geräte- und produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen genügen muss und diese inhaltlich identisch sind.

4. Bei dem die Durchführung eines Vorverfahrens ausschließenden Tatbestand der Nr. 13.4 der Anlage zu § 16a HessAGVwGO handelt es sich - wie bei der überwiegenden Mehrzahl der Tatbestände der Anlage zu § 16a HessAGVwGO - um eine statische Verweisung auf das darin bezeichnete Gesetz in einer bestimmten Fassung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 838/09

OLG-STUTTGART – Urteil, 10 U 146/08 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Zustandshaftung
Leitsatz:Starke, länger andauernde und damit nicht mehr zumutbare Sonnenlichtreflexionen muss der Nutzer einer Wohnung auf seiner Terrasse und in seinem Wohn- und Esszimmer nicht hinnehmen, wenn der Störer, der für die lichtreflektierende bauliche Anlage verantwortlich ist, nicht darlegt und ggf. beweist, dass die Lichtreflexionen mit zumutbaren Mitteln nicht ausgeschlossen oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden können.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 10 U 146/08

OLG-KOELN – Urteil, 18 U 205/07 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Satzungsunterschreitung, Aktionärsklage gegen qualifiziert faktischen Konzern, Voraussetzungen des qualifiziert faktischen Konzerns
Stichwort:Zustandshaftung
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 18 U 205/07


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