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Zuständigkeitswechsel

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10444/08.OVG vom 24.10.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Anwendungsbereich, Aufnahme, aufnehmen, befristet, betreuen, Betreuung, Betrieb, Betriebserlaubnis, bezahlen, Bezahlung, Beziehung, Bezugsperson, Bindung, Dauer, dauerhaft, einbinden, Einbindung, Eingliederungshilfe, Einrichtung, Einrichtungsträger, Eltern, emotional, Entgelt, Erlaubnis, erstatten, Erstattung, Erwerbszweck, Erziehungshilfe, Erziehungsstelle, Fachfamilie, familiär, Familie, familienähnlich, Familienleistungsausgleich, Familienpflege, fortdauernd, Gewährung, Haushalt, Hilfe, Hilfe zur Erziehung, Indiz, indiziell, Jugendhilfe, Jugendlicher, Kind, Kindergeld, Kindertagespflege, Kosten, Kostenerstattung, kurzfristig, leben, Leistung, Leistungsträger, letztverantwortlich, Letztverantwortlichkeit, Mitarbeiter, pädagogisch, Pauschalbetrag, Personensorgeberechtigter, persönlich, Pflege, pflegen, Pflegeeltern, Pflegeerlaubnis, Pflegekind, Pflegeperson, über Tag und Nacht, örtlich, sonstige betreute Wohnform, Träger, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, verantwortlich, Verantwortlichkeit, Verbleib, Verbundenheit, Verhältnis, vermitteln, Vollzeitpflege, Wechsel, Weisung, weisungsberechtigt, Weisungsrecht, zuständig, Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel
Stichwort:Zuständigkeitswechsel
Leitsatz:1) Pflegeperson im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII und von § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII ist nur, wer der Sache nach "Vollzeitpflege" im Sinne von § 33 SGB VIII leistet und nicht etwa ein Kind oder einen Jugendlichen in einer "Einrichtung" oder einer "sonstigen betreuten Wohnform" im Sinne von § 34 SGB VIII betreut.

2) Für die Abgrenzung der Formen der Vollzeitpflege von familienähnlich ausgestalteten Hilfeformen nach § 34 SGB VIII ist entscheidend, ob das Kind bzw. der Jugendliche an die betreuende Person selbst vermittelt wurde, die deshalb umfassend allein persönlich verantwortlich ist, oder ob das Kind bzw. der Jugendliche nicht unmittelbar an die betreuende Person vermittelt wurde, die Verantwortung daher zumindest mit anderen geteilt wird und unabhängig von der betreuenden Person weiterbestehen würde.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10444/08.OVG



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 A 93/08 vom 25.04.2008

Rechtsgebiete:SGB I, SGB VIII
Schlagworte:Kostenerstattung, gewöhnlicher Aufenthalt eines Neugeborenen, Zuständigkeitswechsel, Schutz der Einrichtungsorte
Stichwort:Zuständigkeitswechsel
Leitsatz:1. Aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden § 1 BGB folgt, dass ein ungeborenes Kind keinen gewöhnlichen oder auch nur tatsächlichen Aufenthalt begründen kann.

2. Ein neugeborenes Kind, das nach seiner Geburt zunächst im Krankenhaus verbleibt, begründet in der Regel gleichwohl seinen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. v. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I bei seinen Personensorgeberechtigten. Das gilt jedoch dann nicht, wenn diese von vornherein nicht die Absicht haben, das Kind nach der Entlassung aus dem Krankenhaus aufzunehmen.

3. Die Anwendung von § 89e Abs. 2 SGB VIII setzt keinen Zuständigkeitswechsel voraus.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 A 93/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 1261/07 (StVollz) vom 19.03.2008

Rechtsgebiete:GVG, StVollzG
Schlagworte:Verlegung, Parteiwechsel, Zuständigkeitswechsel, Verweisung
Stichwort:Zuständigkeitswechsel
Leitsatz:Begehrt der Gefangene die Verpflichtung der Vollzugsanstalt zur Gewährung von Urlaub und wird er während des Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer dauerhaft in eine Justizvollzugsanstalt verlegt (und nicht lediglich überstellt), deren Sitz im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer liegt, so ist wegen des eingetretenen Partei- und Zuständigkeitswechsels nach Anhörung der Beteiligten das Verfahren von Amts wegen an die Strafvollstreckungskammer am Ort der aufnehmenden Justizvollzugsanstalt zu verweisen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 1261/07 (StVollz)

BSG – Urteil, B 9/9a SB 2/07 R vom 05.07.2007

Rechtsgebiete:SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI
Schlagworte:Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente
Stichwort:Zuständigkeitswechsel
Leitsatz:Ist die Feststellung eines höheren GdB nach § 69 SGB IX streitig, hat der Wechsel der Verwaltungszuständigkeit durch Umzug des Klägers im sozialgerichtlichen Verfahren einen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes zur Folge.

Bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz ist auf Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/07 R


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