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Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 211/02 vom 13.12.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen
Stichwort:Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen
Leitsatz:Für die Zuständigkeitsbestimmung für Klagen gegen Streitgenossen bei Konkurrenz zwischen Kammer für Handelssachen und Zivilkammer desselben Gerichts Landgerichts gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechend.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 211/02




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