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Zuständigkeitsbestimmung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 64.07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO, NStrG, NVwVfG
Schlagworte:Straßenrechtliche Planfeststellung, Planfeststellungsbehörde, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitskonzentration, Zuständigkeitsbestimmung, Landesstraße, Kreisstraße, kreisüberschreitendes Vorhaben, Kreisgrenze, Aufsichtsbehörde, Rügebefugnis, nicht enteignungsrechtlich Betroffener, mittelbar Betroffener, Drittschutz, Landesrecht, Landesorganisationsrecht, abschließende Regelung, Bundesrecht, Analogie, Verwaltungsverfahren, ergänzendes Verfahren, Verfahrensfehler, Formfehler, Heilung, Unbeachtlichkeit, Planungsermessen, Entscheidungsspielraum, Entscheidungsalternative, konkrete Möglichkeit
Stichwort:Zuständigkeitsbestimmung
Leitsatz:1. Die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde für den Bau von Straßen, die keine Bundesfernstraßen sind, richtet sich nach Landesrecht (Landesorganisationsrecht). Ist nach der revisionsrechtlich bindenden Auslegung des Landesrechts (hier: § 38 Abs. 5 NStrG) die tätig gewordene Planfeststellungsbehörde örtlich nicht zuständig und die landesrechtliche Regelung abschließend, kann dieses Ergebnis bundesrechtlich nicht in Frage gestellt werden.

2. Das ergänzende Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG ist nicht anwendbar bei Verfahrens- und Formfehlern, die in §§ 45, 46 VwVfG abschließend geregelt sind (wie Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 C 1.06 - BVerwGE 128, 76 <79>). Eine Behebung des Mangels der örtlichen Zuständigkeit durch eine (unmittelbare oder auch nur ergänzende) Anwendung von § 75 Abs. 1a VwVfG ist danach ausgeschlossen.

3. Zur - hier irrevisibles Landesrecht betreffenden - Frage, ob auch ein von der Planfeststellung nicht mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener die fehlende örtliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde rügen kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 64.07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 25/08 vom 11.02.2008

Rechtsgebiete:FGG, HGB
Schlagworte:Zuständigkeit, Zuständigkeitsbestimmung, Handelsregister, Anmeldung, Sitzverlegung, GmbH
Stichwort:Zuständigkeitsbestimmung
Leitsatz:Das Registergericht des neuen Sitzes kann die Übernahme des Verfahrens nicht deshalb ablehnen, weil es hinsichtlich der Anforderungen an die förmliche Richtigkeit der angemeldeten Sitzverlegung strengere Maßstäbe für geboten erachtet als der Registerrichter des bisherigen Sitzes.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 25/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 21 AR 134/06 vom 10.09.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zuständigkeit, Zuständigkeitsbestimmung, Gericht, Schadensersatz, Schadenersatz, Prospekthaftung
Stichwort:Zuständigkeitsbestimmung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 21 AR 134/06

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 142/07 vom 15.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zuständigkeitsbestimmung, Tod einer Partei
Stichwort:Zuständigkeitsbestimmung
Leitsatz:1. Der Vorlage zur Bestimmung des zuständigen Gerichts im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 ZPO steht die Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod einer Partei nicht entgegen.

2. Die Vorlage ist unzulässig, wenn es an einer rechtskräftigen Erklärung der Unzuständigkeit eines beteiligten Gerichts fehlt, weil der entsprechende Beschluss einer Partei nicht nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO mitgeteilt worden ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 142/07


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