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Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer Wohnsitzgericht Befasstsein

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd. I 12/08 vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer Wohnsitzgericht Befasstsein
Stichwort:Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer Wohnsitzgericht Befasstsein
Leitsatz:Die durch die Strafverbüßung in anderer Sache begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer gegenüber dem Gericht des ersten Rechtszuges bzw. dem Wohnsitzgericht besteht nach der Entlassung aus der Strafhaftunabhängig davon fort, ob sie mit einer vollstreckungsrechtlichen Entscheidung befasst war oder ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 (s) Sbd. I 12/08




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