Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZuständigkeit Rheinschifffahrtssachen Kostenfestsetzung Verklarungsverfahren 

Zuständigkeit Rheinschifffahrtssachen Kostenfestsetzung Verklarungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 1 W 1/02 RhSch vom 22.11.2002

1. Auch wenn das Berufungsverfahren in der Hauptsache vor der Berufskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt durchgeführt worden war, ist zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde (bzw. "Berufung") gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eines Rheinschifffahrtsgerichts das Rheinschifffahrtsobergericht und nicht die Berufungskammer zuständig, wenn der angegriffenen Kostenfestsetzung keine Kostengrundentscheidung der Berufungskammer, sondern eine solche des Rheinschifffahrtsgerichts zugrunde liegt.

2. Im Verklarungsverfahren findet in der Regel nur eine Beweisaufnahme statt, die zugunsten des Anwalts eines Beteiligten die Geschäftsgebühr und die Beweisaufnahmegebühr des § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BRAGO auslöst. Die Erstattungsfähigkeit einer Besprechungsgebühr § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ist regelmäßig nicht gegeben.

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Zuständigkeit Rheinschifffahrtssachen Kostenfestsetzung Verklarungsverfahren - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum