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Zuständigkeit nach Anklageerhebung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 316/01 vom 02.01.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, Zuständigkeit nach Anklageerhebung, Übergang der Zuständigkeit auf das nunmehr mit der Sache befasste Gericht, weitere Haftbeschwerde, Antrag auf Haftprüfung
Stichwort:Zuständigkeit nach Anklageerhebung
Leitsatz:Mit der Anklageerhebung geht die Zuständigkeit für die untersuchungshaftbezogenen Entscheidungen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO auf das Gericht über, das nunmehr mit der Sache befasst ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 316/01




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