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Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 324/08 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen, Beschwerde
Stichwort:Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen
Leitsatz:Werden von der Strafvollstreckungskammer mehrere Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt, für die verschiedene Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden zuständig sind, und greift nur eine von mehreren Vollstreckungsbehörden die Entscheidung an, so kann das Beschwerdegericht auch nur hinsichtlich der Reststrafe, für deren Vollstreckung diese Staatsanwaltschaft zuständig ist, über das Rechtsmittel entscheiden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 324/08



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 323/08 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen, Beschwerde
Stichwort:Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen
Leitsatz:Werden von der Strafvollstreckungskammer mehrere Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt, für die verschiedene Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden zuständig sind, und greift nur eine von mehreren Vollstreckungsbehörden die Entscheidung an, so kann das Beschwerdegericht auch nur hinsichtlich der Reststrafe, für deren Vollstreckung diese Staatsanwaltschaft zuständig ist, über das Rechtsmittel entscheiden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 323/08


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