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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZuständigkeit für Übernahme von 

Zuständigkeit für Übernahme von

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.04 vom 16.12.2004

Für Blindenhilfe, die einem in einer Einrichtung lebenden Blinden zu gewähren ist, ist unabhängig davon, ob die Heimunterbringung wegen der Blindheit oder aus einem anderen Grund erforderlich ist, der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Hilfeempfänger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat.

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