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Zuständigkeit für die Vollstreckung bei Heranwachsenden in Unterbringungssachen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd I. 7/08 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:JGG
Schlagworte:Zuständigkeit für die Vollstreckung bei Heranwachsenden in Unterbringungssachen
Stichwort:Zuständigkeit für die Vollstreckung bei Heranwachsenden in Unterbringungssachen
Leitsatz:Sofern in einem jugendgerichtlichen Urteil lediglich auf eine Unterbringung erkannt wurde und es daher deswegen an sich keiner näheren Eröterung des § 105 JGG zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende bedarf, ist erforderlich, dass sich aus dem Urteil selbst ergibt, dass bei einer Schuldfeststellung Jugendstrafrecht anwendbar gewesen wäre - anderenfalls richtet sich die Zuständigkeit für Folgeentscheidungen nach dem Erwachsenenrecht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 (s) Sbd I. 7/08




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