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Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 2/09 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:NdsPersVG, ArbGG, GVG
Schlagworte:Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten
Stichwort:Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten
Leitsatz:Für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der Anwaltskosten, die einem Beteiligten in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind, ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zuständig.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 2/09




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