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LAG-KOELN – Urteil, 3 (7) Sa 193/05 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:LPVG NW, BPersVG
Schlagworte:Gesamtpersonalrat, Zuständigkeit Ersatzmitglied, Kündigung
Stichwort:Zuständigkeit Ersatzmitglied
Leitsatz:Ist die Dienststelle nicht zum Ausspruch einer Kündigung befugt, so ist auch bei der außerordentlichen Kündigung eines Ersatzmitglieds des örtlichen Personalrats nach § 78 Abs. 1 LPVG NW die bei der zuständigen übergeordneten Dienststelle gebildete Stufenvertretung zu beteiligen. Die besondere Zuständigkeitsregelung der §§ 47 Abs. 1, 108 Abs. 1 BPersVG gilt für Ersatzmitglieder weder unmittelbar noch analog.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 (7) Sa 193/05




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