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Zuständigkeit einer Einigungsstelle

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LAG-NUERNBERG – Urteil, 9 TaBV 9/04 vom 06.12.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Stichwort:Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Leitsatz:Besteht eine Betriebseinschränkung i.S.d. § 111 Satz 3 Ziffer 1 BetrVG in einem bloßen Personalabbau ohne gleichzeitige Einschränkung sächlicher Betriebsmittel, sind bei der Ermittlung des Schwellenwertes des § 112a Abs. 1 BetrVG nur Entlassungen und sonstige personelle Maßnahmen (Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen u.ä.) zu berücksichtigen, die zu einem Ausscheiden der Arbeitnehmer aus dem Betrieb führen, nicht jedoch betriebsinterne Versetzungen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 TaBV 9/04




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