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Zuständigkeit des zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 03.2683 vom 01.12.2003

Rechtsgebiete:SGB IX, SGB VIII, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Zuständigkeit des zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers, fristgerechte Weiterleitung des Antrags, Eingliederungshilfe bei Mehrfachbehinderung
Stichwort:Zuständigkeit des zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers
Leitsatz:Leitet der zuerst angegangene Rehabilitationsträger den Antrag auf Leistung zur Teilhabe nicht innerhalb der Frist des § 14 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB IX weiter, wird er für die Leistungsgewährung zuständig.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 03.2683




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