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Zuständigkeit des Urkundsbeamten des FG für die Kostenfestsetzung im erstmaligen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung vor dem BFH

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VI S 22/05 vom 03.12.2007

Rechtsgebiete:FGO, ZPO, RPflG, VwGO, SGG
Schlagworte:Zuständigkeit des Urkundsbeamten des FG für die Kostenfestsetzung im erstmaligen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung vor dem BFH
Stichwort:Zuständigkeit des Urkundsbeamten des FG für die Kostenfestsetzung im erstmaligen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung vor dem BFH
Leitsatz:Der Urkundsbeamte des FG ist auch dann für die Kostenfestsetzung nach § 149 Abs. 1 FGO zuständig, wenn der BFH als Gericht der Hauptsache in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung entschieden hat, das nicht zuvor beim FG anhängig war.
Volltext: BFH - Beschluss, VI S 22/05




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