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Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentumsrechts

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 316/01 vom 17.04.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentumsrechts
Stichwort:Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentumsrechts
Leitsatz:Zur Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen Insolvenzverwalter (Konkursverwalter, Zwangsverwalter), der das Wohnungseigentumsrecht vor Rechtshängigkeit freigegeben hat, ist das Wohnungseigentumsgericht berufen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 316/01




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