JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Beauftragung
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Beauftragung - Bildung |
| Stichwort: | Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Beauftragung |
| Leitsatz: | Hat der Betriebsrat den Gesamtbetriebsrat beauftragt, eine bestimmte Angelegenheit für ihn zu behandeln (hier: Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan), ist der Gesamtbetriebsrat auch für die Anrufung und Bildung der Einigungsstelle mit dem Arbeitgeber zuständig. Seine Zuständigkeit wird nicht durch einen vom Betriebsrat nach § 50 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erklärten Entscheidungsvorbehalt beschränkt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 22/02 | |
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