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Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 TaBV 5/04 vom 25.02.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan
Stichwort:Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 TaBV 5/04




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