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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher Telefonvermittlungsanlage 

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher Telefonvermittlungsanlage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 47/97 vom 11.11.1998

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher Telefonvermittlungsanlage
Stichwort:Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher Telefonvermittlungsanlage
Leitsatz:Leitsatz:

Hinsichtlich der Einführung und konkreten Nutzung einer unternehmenseinheitlichen Telefonvermittlungsanlage steht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat zu.

Aktenzeichen: 7 ABR 47/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 11. November 1998
- 7 ABR 47/97 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 9 BV 85/96 -
Beschluß vom 14. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 18 TaBV 101/96 -
Beschluß vom 30. Juni 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 47/97




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