JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung |
| Stichwort: | Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung |
| Leitsatz: | Der Einzelrichter ist nach § 80a Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde nach Aufhebung und Zurückverweisung eines früheren amtsgerichtlichen Urteils durch den mit drei Richtern besetzten Bußgeldsenat berufen, es sei denn es liegen neue Gründe für eine Übertragung auf den mit drei Richtern besetzten Bußgeldsenat vor. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 875/08 | |
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