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Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde für

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OVG-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 4 B 195/02 vom 05.02.2003

Rechtsgebiete:VwGO, VermG, VwVfGBbg
Schlagworte:Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der Hilfsperson - Bote), sofort vollziehbarer Rückübertragungsbescheid, drittbetroffener Gebäudeeigentümer, Rechtsschutzbedürfnis (bejaht), Passivlegitimation der Widerspruchsbehörde, Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde für, die Anordnung der sofortigen Vollziehung, (hier: während eines Klageverfahrens gegen den Widerspruchsbescheid), Begründungs- und Anhörungserfordernis, überwiegendes Sicherungsinteresse des Berechtigten wegen Vermögenswertgefährdung durch den Verfügungsberechtigten (bejaht)
Stichwort:Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde für
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 4 B 195/02




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