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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 5 Ta 153/03 vom 24.03.2004

Rechtsgebiete:GVG, ArbGG, InsO
Schlagworte:Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters
Stichwort:Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters
Leitsatz:Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ergibt sich aus § 3 ArbGG auch in den Fällen, in denen ein Insolvenzverwalter für einen von ihm begründeten arbeitsrechtlichen Anspruch gem. § 60 InsO persönlich haftet.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 Ta 153/03




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