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Zuständigkeit

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 MS 1/08 vom 11.02.2008

Bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle im tiefen geologischen Untergrund ist - im Unterschied zu anderen atomrechtlichen Anlagen - die nach § 24 Abs. 2 AtG durch die Landesregierung bestimmte oberste Landesbehörde zwar Genehmigungsbehörde, jedoch nicht Aufsichtsbehörde. Das Atomgesetz sieht insoweit eine Aufspaltung von Genehmigungs- und Aufsichtszuständigkeit vor (wie BVerwG, Urt. v. 21.5.1997 - 11 C 1.96 -, BVerwGE 105, 6, 16).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 25/08 vom 11.02.2008

Das Registergericht des neuen Sitzes kann die Übernahme des Verfahrens nicht deshalb ablehnen, weil es hinsichtlich der Anforderungen an die förmliche Richtigkeit der angemeldeten Sitzverlegung strengere Maßstäbe für geboten erachtet als der Registerrichter des bisherigen Sitzes.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 319/07 vom 28.12.2007

Die Staatsanwaltschaft kann grundsätzlich auswählen, bei welchem von mehreren nach den §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie die Anklage erheben will. Sie darf lediglich ihre Auswahl nicht auf unsachliche, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernende Erwägungen stützen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 318/07 vom 28.12.2007

Die Staatsanwaltschaft kann grundsätzlich auswählen, bei welchem von mehreren nach den §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie die Anklage erheben will. Sie darf lediglich ihre Auswahl nicht auf unsachliche, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernende Erwägungen stützen.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 19.07 vom 20.12.2007

Zur Verantwortlichkeit eines Bezirksstadtrats für Schäden der öffentlichen Hand durch unterlassene Erbbauzinserhöhungen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 6.07 vom 19.12.2007

Wurden von einem unter staatlicher Verwaltung stehenden Konto eines sog. Republikflüchtlings diskriminierende Steuerforderungen beglichen, richtet sich die Wiedergutmachung nach § 11 Abs. 5 VermG.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10637/07.OVG vom 13.12.2007

Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den für die Schlacht- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 14 UH 34/07 vom 30.11.2007

Handelt es sich bei der Antragstellerin in einem Mahnverfahren um eine Limited englischen Rechts, die über keine inländische Hauptniederlassung verfügt, ist dasjenige Mahngericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk ihre Hauptverwaltung besteht.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UE 1162/07 vom 14.11.2007

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG auch zuständig für die Abänderung von Entscheidungen, in denen das Verwaltungsgericht aufgrund inzidenter Feststellungen von Abschiebungshindernissen eine Abschiebungsandrohung aufgehoben hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - 9 C 16/99 und VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05).

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 291/07 vom 07.11.2007

Für einen Schadensersatzanspruch wegen Verschulden bei der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, das zu einer Geschäftsführerbestellung führen soll, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 AR 36/07 vom 15.10.2007

Ist das Kind noch nicht geboren, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls analog § 36 a FGG.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 11.06 vom 09.10.2007

Ist die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte einer Schädigung nach §1 Abs. 6 VermG unterlag, so ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auch für die Entscheidung über eine Entschädigungsberechtigung des Zweitgeschädigten nach § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG zuständig.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 518/06 vom 26.09.2007

1. Gemäß Art. 18 Abs. 1, Art 20 Abs. 1 EugVO sind für Klagen eines ausländischen Arbeitgebers, die gegen seinen in einem anderen Mitgliedsstaat wohnenden Arbeitnehmer gerichtet sind, die Gerichte des Wohnsitzes des Arbeitnehmers zuständig.

2. Für ein bedingtes Auflösungsgesuch eines niederländischen Arbeitgebers nach Artikel 7:685 Burgerlijk Wetboek sind dann die deutschen Arbeitsgerichte zuständig, auch wenn der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer parallel zu diesem Verfahren in den Niederlanden Klage gegen eine fristlose Kündigung erhoben hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd. I - 49/07 vom 13.09.2007

Das Erwachsenengericht darf eine Sache nur an ein gleichrangiges Jugendgericht abgeben, nicht aber an ein Jugendgericht niederer Ordnung. Bei einem Jugendschöffengericht handelt es sich im Verhältnis zu einer Strafkammer um ein Gericht niederer Ordnung.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 1684/07 vom 13.09.2007

1. Ein Ausländer darf auf der Grundlage einer Abschiebungsandrohung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge grundsätzlich so lange nicht in einen anderen als den ausdrücklich bezeichneten Zielstaat abgeschoben werden, bis auch dieser andere Staat durch Konkretisierung des Hinweises gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. § 50 Abs. 2 Hs. 2 AuslG bzw. § 59 Abs. 2 Hs. 2 AufenthG als Zielstaat der Abschiebung ordnungsgemäß bezeichnet ist.

2. Die Zuständigkeit für die Konkretisierung dieses Hinweises in einer von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassenen Abschiebungsandrohung durch nachträgliche Bezeichnung eines anderen Zielstaats der Abschiebung liegt ausschließlich bei dem Bundesamt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 325/07 vom 04.09.2007

§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509 ff) ist für vor dem 01.07.2007 bei Gericht anhängige Verfahren in Wohnungseigentumssachen nicht einschlägig. Für diese Verfahren, die sich noch nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LC 44/06 vom 31.08.2007

Zuständigkeit des Berufungsgerichts als Kollegium bei Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor Entscheidung über eine Abhilfe.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10703/07.OVG vom 13.08.2007

1. Die Beendigung einer rechtmäßigen Aufnahme in einen Kindergarten auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses (durch Satzung geregelter Betrieb eines gemeindlichen Kindergartens) ist wegen Fehlens einer spezialgesetzlichen Ermächtigung nur auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 VwVfG möglich.

2. Zu den Voraussetzungen nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG, wenn durch den Widerruf einem Bedürfnis der Sicherstellung der Planungsvorstellungen von Jugendhilfeträger und Gemeinde Rechnung getragen werden soll.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 87/07 vom 25.07.2007

Erstattungsberechtigt nach § 107 BSHG ist auch der örtliche Sozialhilfeträger, der nach § 100 Abs. 1 BSHG i.V.m. einer landesrechtlichen Regelung sachlich zuständig ist, soweit er einen landesinternen Kostenausgleich nicht erhalten hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 3/07 vom 20.07.2007

Die §§ 17a ff. GVG sind im Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff EGGVG entsprechend anwendbar.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 41/07 vom 19.07.2007

Für einen Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG / § 839 BGB) ist ein deliktischer Gerichtsstand (§ 32 ZPO) auch dort gegeben, wo es - aufgrund positiven Tuns oder Unterlassens - zu einer Vermögensbeeinträchtigung des Anspruchstellers gekommen ist; das ist regelmäßig dort der Fall, wo der Anspruchsteller seinen (Wohn-) Sitz hat, nicht dort, wo die Teile seines Vermögens zufällig belegen sind.

BSG – Urteil, B 12 P 4/06 R vom 18.07.2007

1. Seit dem 1.4.2007 ist für die Durchführung der Pflegeversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See deren dort errichtete Pflegekasse zuständig.

2. Stiefeltern haben den zusätzlichen Beitrag für kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung nicht zu zahlen, ohne dass es darauf ankommt, wann die Stiefelternschaft begründet wurde.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 154/07 vom 17.07.2007

Entsprechend der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nächst höheres Gericht des Amtsgerichts grundsätzlich das Landgericht. Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Rechtsmittel bei einer Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht folgt aus der speziellen Norm des § 119 Abs. 1 Nr. 1 a GVG. Aus dieser folgt jedoch keine allumfassende Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Entscheidungen des Familiengerichts auch in Kostensachen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 4 A 11396/06.OVG vom 17.07.2007

Im Falle der von dem Leiter einer Mittelbehörde verfügten vertikalen Versetzung eines Mitarbeiters von einer nachgeordneten Dienststelle in den Geschäftsbereich der Mittelbehörde ist als Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle der Örtliche Personalrat bzw. der Gesamtpersonalrat, nicht aber der Bezirkspersonalrat zu beteiligen.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 ZO 1098/06 vom 29.06.2007

Wird ein Rechtsstreit im vorbereitenden Verfahren vor dem OVG durch Rücknahme (Verzicht, Anerkenntnis) oder durch beiderseitige Erledigungserklärung beendet (vgl. § 87a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 VwGO), so ist der Vorsitzende oder der Berichterstatter auch für die Entscheidung über eine Beschwerde zuständig, die sich gegen die Ablehnung eines PKH-Gesuchs durch die erste Instanz richtet (wie OVG Hamburg, Beschluss vom 12.09.2006 - 3 Bs 387/05 -, NVwZ-RR 2007, 211).

Demgegenüber dürfte der Senat (in der Besetzung mit drei Richtern) für die Entscheidung über eine Beschwerde im PKH-Verfahren zuständig sein, wenn eine solche Verfahrensbeendigung (z. B. durch Klagerücknahme) bereits in erster Instanz eingetreten ist (und daher der erstinstanzliche Berichterstatter nach Maßgabe des § 87a Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 VwGO entschieden hat).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 F 10596/07.OVG vom 22.06.2007

Für die Klage eines schwerbehinderten Menschen auf Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, wenn der geltend gemachte Anspruch auf einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei der Bewerbung auf Einstellung als Richter oder Beamter gestützt wird.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 3 B 34.05 vom 14.06.2007

1. Einem ausreisepflichtigen libanesischen Staatsangehörigen ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei der Botschaft seines Heimatlandes ernsthaft und nachdrücklich um die Ausstellung eines Heimreisedokuments zu bemühen; derartige Bemühungen sind nicht von vornherein aussichtslos.

2. Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses zählt auch die Bekundung der Bereitschaft zur freiwilgen Rückkehr in das Heimatland, sofern dem nicht im Einzelfall anerkennenswerte Gründe entgegenstehen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 98/06 vom 06.06.2007

§ 38 Abs. 5 NStrG teilt die Zuständigkeit für Sraßenbauvorhaben - mit Ausnahme der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen genannten Maßnahmen - grundsätzlich nach dem Regionalprinzip auf Landkreise und kreisfreie Städte auf. Eine Zuständigkeitskonzentration findet nur bei kreisüberschreitenden Vorhaben für den Bau einer Bundes- oder Landesstraße statt (§ 38 Abs. 5 Satz 2 NStrG). Für den Bau anderer Straßenklassen kann eine Zuständigkeitskonzentration auch nicht durch eine direkte oder analoge Anwendung des § 5 NVwVfG herbeigeführt werden.

§ 5 NVwVfG zielt in seinem Kern auf die Zusammenführung unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeiten, nicht auf die Überwindung regionaler Zuständigkeitsaufteilungen.

Das ergänzende Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG ist bei Verfahrens- und Formfehlern, die in §§ 45, 46 VwVfG abschließend geregelt sind, nicht anwendbar (wie BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 C 1/06 -).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 97/06 vom 06.06.2007

§ 38 Abs. 5 NStrG teilt die Zuständigkeit für Sraßenbauvorhaben - mit Ausnahme der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen genannten Maßnahmen - grundsätzlich nach dem Regionalprinzip auf Landkreise und kreisfreie Städte auf. Eine Zuständigkeitskonzentration findet nur bei kreisüberschreitenden Vorhaben für den Bau einer Bundes- oder Landesstraße statt (§ 38 Abs. 5 Satz 2 NStrG). Für den Bau anderer Straßenklassen kann eine Zuständigkeitskonzentration auch nicht durch eine direkte oder analoge Anwendung des § 5 NVwVfG herbeigeführt werden.

§ 5 NVwVfG zielt in seinem Kern auf die Zusammenführung unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeiten, nicht auf die Überwindung regionaler Zuständigkeitsaufteilungen.

Das ergänzende Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG ist bei Verfahrens- und Formfehlern, die in §§ 45, 46 VwVfG abschließend geregelt sind, nicht anwendbar (wie BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 C 1/06 -).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 KS 225/06 vom 05.06.2007

Streitigkeiten nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 2 VwGO sind nicht Klagen, mit denen nachträgliche Schutzauflagen geltend gemacht werden, die dem Träger des Verfahrens nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, das die Herstellung des Vorhabens zum Ziel hatte, auferlegt werden [können].

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