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Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung im Saarland

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 B 368/09 vom 27.07.2009

Rechtsgebiete:BAföÄG
Schlagworte:Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung im Saarland
Stichwort:Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung im Saarland
Leitsatz:Die Universität des Saarlandes als Amt für Ausbildungsförderung zieht aufgrund landesrechtlicher Vorgaben das Studentenwerk im Saarland e.V. als "Erfüllungsgehilfen" zur Durchführung der ihr nach § 41 BAföÄG unmittelbar zugewiesenen Aufgaben heran. Rechtsstreitigkeiten sind demzufolge mit der originär zuständig gebliebenen Hochschule und nicht mit dem Studentenwerk zu führen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 B 368/09




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