JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > zuständiger Unfallversicherungsträger
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Schlagworte: | Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Beschäftigungsverhältnis - Nothilfe - Konkurrenz - Vorrang - Verpflichtung - zuständiger Unfallversicherungsträger |
| Stichwort: | zuständiger Unfallversicherungsträger |
| Leitsatz: | Steht eine Verrichtung sowohl als Beschäftigung als auch als Nothilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, geht die Beschäftigungsversicherung vor; es kommt nicht darauf an, welchem Zweck die Tätigkeit vorrangig gedient hat. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 12/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, RVO |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand - Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen - Verkehrsunternehmen - rechtlich verselbständigtes kommunales Abfallbeseitigungs-Unternehmen - Gewerbsmäßigkeit - Gewinnerzielungsabsicht |
| Stichwort: | zuständiger Unfallversicherungsträger |
| Leitsatz: | Ein rechtlich verselbstständigtes kommunales Unternehmen, das Abfälle und Wertstoffe einsammelt, abfährt und abliefert, fällt als Verkehrsunternehmen iS des § 129 Abs 4 Nr 1 SGB VII nicht in die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers der öffentlichen Hand. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 10/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, zuständiger Unfallversicherungsträger, Hauptunternehmen, Gesamtunternehmen, Einrichtung zur Hilfe bei Unglücksfällen, Satzungszweck, kein selbständiges Unternehmen, Wohlfahrtsverband, Sozialstation, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, beitragsfreie Versicherung, Normadressat der Sonderregelung |
| Stichwort: | zuständiger Unfallversicherungsträger |
| Leitsatz: | 1. Für die Bestimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist auch bei Wohlfahrtsorganisationen grundsätzlich auf das Unternehmen als Ganzes und nicht auf die jeweilige Einrichtung abzustellen. 2. Die Sonderregelung, nach der die in Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen tätigen Personen bei einem Träger der öffentlichen Hand beitragsfrei versichert sind (§ 128 Abs 1 Nr 6, § 185 Abs 2 S 1 SGB VII), beschränkt sich auf diesen Personenkreis und gilt nicht für Einrichtungen, die die betreffende Organisation im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege betreibt. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 33/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, RVO, UVNG, GG |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, zuständiger Unfallversicherungsträger, nicht monostrukturelles Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Aufnahmebescheid, vorkonstitutionelles Recht, Bundesratsbeschluss, Ministerialerlass, Ausführungsbestimmungen, Fortgeltung, Gesetzesvorbehalt, Auffangzuständigkeit, Katasterstetigkeit, Transparenz, allgemeiner Gleichheitssatz |
| Stichwort: | zuständiger Unfallversicherungsträger |
| Leitsatz: | Zuständiger Unfallversicherungsträger für die nicht monostrukturellen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 34/04 R | |
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