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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZzuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume 

zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume

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BSG – Urteil, B 12 KR 24/07 R vom 24.06.2008

Rechtsgebiete:SGB IV
Schlagworte:Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume
Stichwort:zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume
Leitsatz:Die als Einzugsstelle zuständige Krankenkasse bleibt auch nach einer Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft für die erstmalige Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume zuständig, in denen bei ihr eine Mitgliedschaft bestand.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 24/07 R




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