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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZzuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume 

zuständige Einzugsstelle für Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 12 KR 24/07 R vom 24.06.2008

Die als Einzugsstelle zuständige Krankenkasse bleibt auch nach einer Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft für die erstmalige Feststellung der Versicherungspflicht für zurückliegende Zeiträume zuständig, in denen bei ihr eine Mitgliedschaft bestand.

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