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Zusicherung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 1 AZR 1004/06 vom 19.02.2008

Die mit Stichtagsregelungen in Sozialplänen verbundene Gruppenbildung darf nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. An Stichtage anknüpfende Differenzierungen bei Grund und Höhe von Abfindungsansprüchen müssen nach dem Zweck eines Sozialplans sachlich gerechtfertigt sein. Dieser besteht darin, die durch eine Betriebsänderung den Arbeitnehmern drohenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern.

THUERINGER-OVG – Urteil, 20.12.2007 vom 10.10.2007

Die schriftliche Erklärung eines Oberbürgermeisters, er halte an seiner Zusage fest, den Abriss eines Wochenendhauses zu verhindern, kann eine Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG darstellen, die dem Erlass einer Beseitigungsanordnung durch die Stadt als untere Bauaufsichtsbehörde entgegensteht.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.2678 vom 22.03.2007

Die Denkmalschutzbehörde darf Auskunft über den Verbleib von Gegenständen, die aus einem Baudenkmal entfernt wurden, erst dann verlangen, wenn geklärt ist, dass es sich bei den Gegenständen um den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften unterliegende Ausstattungstücke (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 DSchG) handelt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 1.06 vom 17.01.2007

Zusicherungen sind im Anwendungsbereich des Flurbereinigungsgesetzes nicht ausgeschlossen. Sie sind auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich wirksam (§ 38 Abs. 2 VwVfG). Dritten kann der Inhalt von Zusicherungen aber nur entgegengehalten werden, wenn sie ihnen bekanntgegeben worden sind oder der Dritte sich ausnahmsweise auf die mangelnde Bekanntgabe nicht berufen kann.

Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

Auf den Ausgleich eines lediglich individuellen Planungsgewinns durch die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken, dem kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht, hat der Abgebende keinen Anspruch.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2648/06 vom 16.01.2007

Zur Auslegung einer Vereinbarung, mit der für einen künftigen Abwasserbeitrag die Zahlungspflicht hinausgeschoben werden soll.

Zum Einwand der Treuwidrigkeit, wenn sich eine Gemeinde auf die schwebende Unwirksamkeit einer gegen § 71 Abs. 2 HGO verstoßenden Verpflichtungserklärung beruft.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 BV 03.722 vom 10.01.2007

Auch eine Auslieferung ist eine Ausreise i.S. des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 05.2273 vom 22.11.2006

Zu den rechtlichen Bindungen einer Universität bei der Überlassung hochschuleigener Räume an einen privaten Kulturveranstalter

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 115/06 vom 13.10.2006

Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 05.1698 vom 14.09.2006

1. Die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Var. 2 StAG wegen Unzumutbarkeit der Bedingungen für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit setzt grundsätzlich die Einleitung eines Entlassungsverfahrens voraus.

2. Wird ein Anspruch auf Einbürgerung (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) von der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht verbeschieden und entfällt später (infolge Asylwiderrufs), setzt eine im Rahmen des § 8 StAG zu berücksichtigende ermessensverdichtende Folgenbeseitigungslast eine qualifizierte behördliche Untätigkeit voraus.

BFH – Urteil, I R 46/04 vom 05.04.2006

1. Werden in einem Betrieb gewerblicher Art Beamte der Trägerkörperschaft eingesetzt, so mindern die Pensionsverpflichtungen der Trägerkörperschaft den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art jedenfalls dann nicht, wenn die Trägerkörperschaft Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an die Beamten nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden.

2. Eine im Jahr 1995 aufgestellte Bilanz, in der für zukünftige Beihilfeleistungen an Arbeitnehmer keine Rückstellung gebildet wurde, kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StBereinG 1999 berichtigt werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10701/05.OVG vom 11.11.2005

Eine selbstständige Nebenabrede, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung an den Pensionsfonds als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft versprechen lässt, ist wirksam. Die Zahlungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die in einem separat abgeschlossenen Arbeitsvertrag enthaltene Verbeamtungszusage.

BGH – Urteil, III ZR 264/04 vom 21.04.2005

a) Zu den Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen einer unrichtigen Auskunft über die Höhe der Besoldung, wenn der Empfänger aufgrund der Mitteilung seine bisherige berufliche Position aufgibt und in das Beamtenverhältnis wechselt.

b) Nimmt ein Beamter zur Vorbereitung einer Auskunft gegenüber einem Dritten einen weiteren Amtsträger aufgrund dessen überlegenen Fachwissens in Anspruch, gewinnt dessen Mitwirkung am Zustandekommen der Auskunft gegenüber dem Adressaten eine über die innerbehördliche Beteiligung hinausgehende Qualität, so daß seine Amtspflicht zur zutreffenden und vollständigen Unterrichtung über die Rechtslage auch gegenüber dem Empfänger der Auskunft besteht.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 04.392 vom 17.02.2005

1. Der Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 der Genfer Flüchtlingskonvention rechtfertigt eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG nur, wenn der Besitz rechtmäßig ist.

2. Die nach bayerischem Landesrecht gespaltene Kompetenzzuweisung für Anspruchseinbürgerungen (Kreisverwaltungsbehörden) und Ermessenseinbürgerungen (Regierungen) lässt den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens unberührt, begrenzt aber den Streitgegenstand eines Verwaltungsprozesses im Falle eines in einer kreisfreien Gemeinde ansässigen Einbürgerungsbewerbers auf die Anspruchsgrundlagen, die von den Behörden des beklagten Rechtsträgers zu prüfen sind.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2987/04 vom 12.01.2005

Für die Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person des Privatrechts sowie diesen gleichgestellten teilrechtsfähigen Personenmehrheiten (hier: GmbH & Co. KG) ist auf die Personen abzustellen, die maßgeblichen Einfluss auf den Veranstalter ausüben.

BAG – Urteil, 10 AZR 123/04 vom 27.10.2004

Leistet der Schuldner nach einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vergütung, die der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren nur als Insolvenzforderung geltend machen könnte, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung grundsätzlich auch dann anfechten und die Rückzahlung zur Insolvenzmasse verlangen, wenn er selbst als vorläufiger Insolvenzverwalter der Zahlung zugestimmt hatte.

BGH – Urteil, III ZR 254/03 vom 21.10.2004

Zur Verpflichtung des nach einem Umzug der Pflegefamilie erstmals für ein Pflegekind zuständig gewordenen Jugendamts, sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übernahme der Zuständigkeit ein eigenes Bild von dem Pflegekind und der Pflegefamilie zu verschaffen ("Antrittsbesuch").

Einem durch Mißhandlungen seiner Pflegeeltern geschädigten (unterernährten) Pflegekind kommen im Amtshaftungsprozeß gegen den Träger des Jugendamts bei der Prüfung, ob bei einem - pflichtwidrig unterbliebenen - "Antrittsbesuch" des Jugendamts bei der Pflegefamilie anläßlich eines Zuständigkeitswechsels das auffällige Untergewicht erkannt und durch daraufhin eingeleitete Nachforschungen die eingetretenen Gesundheitsschäden verhindert worden wären, Beweiserleichterungen zu.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 109/00 vom 30.09.2004

1. In der Bezeichnung der Kaufsache als "Wohnung", "Wohnungseigentum", " Wohnräume" alleine liegt in der Regel noch keine Zusicherung, dass das Gebäude nach seiner baulichen Beschaffenheit und nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen für Wohnzwecke geeignet sei.

2. Besteht jedoch aus der Sicht des Käufers konkreter Anlass, auf die gewünschte und erwartete Nutzbarkeit zu Wohnzwecken besonderes Augenmerk zu richten, so kann eine solche Bezeichnung der Kaufsache in dem keinen Hinweis auf insoweit bestehende Unsicherheiten enthaltenen Vertragstext jedenfalls dann als stillschweigende Zusicherung zu verstehen sein, wenn ihn der Verkäufer durch sein Verhalten davon abgehalten hat, auf der ausdrücklichen Formulierung einer Zusicherung im Vertragstext zu bestehen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 02.1224 vom 29.07.2004

Die vertriebenenrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme der Abkömmlinge von Spätaussiedlern (§§ 4 Abs. 3 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG Fassung 1993) stellen eine abschließende anderweitige Regelung i.S. des Art. 116 Abs. 1 GG dar mit der Folge, dass Abkömmlinge von Aussiedlern ohne eigene deutsche Volkszugehörigkeit seit 1. Januar 1993 keine Aufnahme mehr finden können.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 161/03 vom 25.09.2003

1. Auch dann, wenn die Wohnungseigentümer über eine bauliche Veränderung beschließen, die einem Wohnungseigentümer überwiegend oder gar ausschließlich zu Gute kommt, ist dieser grundsätzlich nicht von seinem Stimmrecht ausgeschlossen.

2. Der Einbau eines Treppenlifts stellt im allgemeinen eine bauliche Veränderung dar. Die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer kann entbehrlich sein, wenn die bauordnungsrechtlichen Belange gewahrt sind und die Gebrauchsmöglichkeiten des Treppenhauses für die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. In diesem Rahmen kann es auch hinnehmbar sein, dass für den Einbau des Treppenlifts der vorhandene zweite Handlauf abmontiert werden muss.

BAG – Urteil, 9 AZR 100/02 vom 29.07.2003

1. Mit der Zusage, Übergangsleistungen an den Arbeitnehmer "steuerfrei" zu erbringen, verpflichtet sich ein Arbeitgeber noch nicht, auch die steuerliche Belastung zu übernehmen, die durch den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 2 EStG verursacht wird (Bestätigung Senat 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).

2. Verpflichtet sich der Arbeitgeber ausdrücklich für die Dauer der Arbeitslosigkeit, die Steuern zu übernehmen, soweit sie "für das Übergangsgeld anfallen", so beinhaltet das, den ausgeschiedenen Arbeitnehmer steuerlich auch von der Mehrbelastung durch den Progressionsvorbehalt frei zu stellen. Die den Nettobetrag des zugesagten Übergangsgelds mindernde Steuerbelastung hat danach der Arbeitgeber zu übernehmen, soweit sie auf der Berücksichtigung der bezogenen Arbeitslosenunterstützung bei der Einkommensteuer beruht.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 42/00 vom 28.05.2003

Eine Ansammlung von Wochenendhäusern kann ein faktisches Wochenendhausgebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauNVO darstellen und damit auch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB bilden.

Ein Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, wenn er nur Veränderungen an einem ungenehmigten Gebäudebestand zum Gegenstand hat.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 73.03 vom 26.05.2003

Zusicherungen zur Niederschrift des Gerichts genügen der Schriftform des § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (wie Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 <327> = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 11, 1 <4>).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10605/02.OVG vom 16.04.2003

1. Hofflächen sind Flächen, die im räumlichen Zusammenhang mit den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden stehen und dazu bestimmt sind, der Betriebsführung des Hofes zu dienen. In Ausnahmefällen genügt es, wenn sie wegen ihrer besonderen Eignung für die Betriebsführung schutzwürdig sind.

2. Zur Berücksichtigung der Lage an einem Gewässer und des Eigentums an einem Gewässergrundstück.

3. Zur Berücksichtigung von Nachteilen durch einen Wegeanschluss.

BGH – Beschluss, 1 StR 68/03 vom 12.03.2003

Zur Bescheidung eines Beweisantrags auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 6/03 vom 27.01.2003

1. Das Beschwerdegericht ist durch die den gerichtlichen Kontrollumfang begrenzende Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung nicht gehindert, zu prüfen, ob sich die angefochtene Entscheidung zwar nicht mit der von der Beschwerde angegriffenen Begründung des Verwaltungsgerichts, wohl aber aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist. Insofern gilt nichts anderes als unter Geltung des früheren Rechts (vgl. § 146 VwGO a. F.), als die Beschwerde in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80 a, 123 VwGO) durch einen Antrag auf Zulassung dieses Rechtsmittels erstritten werden musste.

2. Zu den zeitlichen Voraussetzungen, die eine Anwendung der sogenannten Härtefallregelung für ausländische Familien und Alleinstehende mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland nach Maßgabe des § 32 Satz 1 AuslG i.V.m. den Bestimmungen der Erlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22. November 1999 und vom 20. Januar 2000 rechtfertigen.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 L 90/01 vom 27.11.2002

Es ist nach § 54 Satz 2 VwVfG M-V zulässig, eine Zusicherung zum Erlaß eines Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bescheidadressaten zu vereinbaren. Auch in diesem Fall steht die Zusage gemäß § 38 Abs. 3 VwVfG M-V unter dem Vorbehalt im wesentlichen gleichbleibender Verhältnisse.
Im öffentlichen Recht beansprucht der aus dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB folgende Rechtsgedanke allgemein Geltung, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand. Wenngleich dieser Rechtsgedanke seine besondere Ausprägung in § 839 Abs. 3 BGB und § 3 StHG gefunden hat, so ist er doch nicht auf den Bereich der (deliktischen) Amtshaftung beschränkt. Insofern besteht generell kein Recht des Betroffenen, frei zu wählen, ob er den Eintritt des Schadens verhindert oder ob er den Schaden zunächst hinnimmt und dann Schadensersatz geltend macht.

BFH – Urteil, IX R 28/98 vom 16.07.2002

Die Bindung an die Zusage einer Finanzbehörde kann entfallen, wenn sie in einer solchen Weise offensichtlich rechtswidrig ist, dass der Steuerpflichtige die Rechtswidrigkeit entweder erkennt oder jedenfalls erkennen kann.

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 B 180/02 vom 10.07.2002

Zu den Voraussetzungen einer Zusicherung an einen Studenten, eine mit "nicht ausreichend" bewertete Diplomarbeit nachbessern zu dürfen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 1340/02 vom 09.07.2002

Die Baurechtsbehörde ist an eine früher gegebene Zusicherung, sie werde bis zur Fertigstellung eines bestimmten Bauvorhabens die Beseitigung eines von dem Bauherrn zur Lagerung von Baumaterialien und Werkzeugen genutzten, rechtswidrig erstellten Schuppens nicht verfügen, jedenfalls dann nicht mehr gebunden, wenn die Dauer der Arbeiten an dem betreffenden Vorhaben jedes vernünftige Maß übersteigt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 128/01 vom 06.06.2002

Die Beseitigung einer baulichen Veränderung kann nach Treu und Glauben nicht verlangt werden, wenn nach deren Beseitigung derselbe bauliche Zustand wieder hergestellt werden dürfte.

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