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Zuschüsse Privater zu Aufwendungen für eigene Wohnzwecke

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, X R 13/06 vom 20.06.2007

1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.

2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.

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