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Zuschüsse

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 15 MF 6/09 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Dringlichkeit, Zuschüsse, öffentliche, vorläufige Anordnung (Flurbereinigung)
Stichwort:Zuschüsse
Leitsatz:Die für die vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsverfahren erforderliche Dringlichkeit kann sich auch daraus ergeben, dass im Falle einer späteren Umsetzung des Unternehmens öffentliche Zuschüsse verfallen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 15 MF 6/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 295/05 vom 20.09.2005

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Zuschüsse, Fördermittel, Haushaltsrecht, Zuweisungen, Zuwendungen, Gemeindeanteil, Auslegung, Zweckbestimmung
Stichwort:Zuschüsse
Leitsatz:Der Begriff "Zuschüsse" Dritter i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 5 KAG-LSA bezieht sich im Grundsatz auf sämtliche Arten von (Förder)Mitteln, welche der Gemeinde von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Wortlaut der Regelung zwingt nicht zu der Annahme, dass nur Zuschüsse im haushaltsrechtlichen Sinne betroffen sein sollen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 295/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 12009/03.OVG vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:DSchPflG
Schlagworte:Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Erhaltungspflicht, Abbruchgenehmigung, Zumutbarkeit, zumutbar, Unzumutbarkeit, unzumutbar, Nutzungsmöglichkeit, sinnvoller Gebrauch, Investitionskosten, Bewirtschaftungskosten, Mieterträge, Steuervorteile, Einkommenserzielungsabsicht, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Instandhaltungsrückstau, Vernachlässigungsschäden, Zuschüsse, Zuwendungen, Finanzierungskosten, Zinsen, Tilgung, Sicherheit, Rücklagen
Stichwort:Zuschüsse
Leitsatz:Die Genehmigung zum Abbruch eines Denkmals ist in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht zumutbar ist.

Die Zumutbarkeit ist anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen, wobei die Beweislast für die Unzumutbarkeit beim Eigentümer liegt.

Bei der Ermittlung der Investitionskosten sind Kosten abzuziehen, die durch pflichtwidrig unterlassene Unterhaltung entstehen, ebenso in Aussicht gestellte Zuschüsse, für die der Eigentümer in zurechenbarer Weise unterlassen hat, den erforderlichen Antrag zu stellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 12009/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11392/03.OVG vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:GemO, VwGO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung, Finanzierung, Investor, Zuschüsse, Verträge, Vollzug, Stadtrat, Oberbürgermeister, Gesellschaft, Leasing, einstweilige Anordnung, Unterlassen, vollendete Tatsachen, Zulässigkeit, 2-Monats-Frist, Bürgerentscheid
Stichwort:Zuschüsse
Leitsatz:1. Zur Sicherung der Rechte eines Bürgerbegehrens vor der Schaffung vollendeter Tatsachen durch Abschluss von Verträgen mit Dritten vor Durchführung eines beantragten Bürgerentscheids.

2. Zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens (Entscheidung über die Errichtung einer "öffentlichen Einrichtung") kann auch eine Finanzkonstruktion zur Erstellung des Projekts durch private Gesellschaften ohne Beteiligung der Kommune sein, wenn durch zugesagte langjährige "Zuschüsse" die Kommune im Ergebnis das Vorhaben wirtschaftlich trägt.

3. Zur Qualifizierung von Beschlüssen des Gemeinderats, die geeignet sind, die 2-Monats-Ausschlussfrist für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auszulösen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11392/03.OVG


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