( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen 

Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 415/96 vom 27.01.1998

Rechtsgebiete:BetrAVG, VersTV, GG, Satzung Versorgungsanstalt Bundespos, EG-Vertrag, BGB, TVG, ZPO
Schlagworte:Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
Stichwort:Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ist aufgrund einer Feststellungsklage geklärt, für welche Beschäftigungszeiten der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusatzversorgung nach dem Versorgungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost (VersTV) und der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP-Satzung) zu verschaffen hat, so steht dem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des § 242 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Der Arbeitgeber hat eine nachprüfbare Rentenberechnung vorzunehmen oder durch die VAP vornehmen zu lassen.

2. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VersTV kann ein Arbeitnehmer nicht versichert werden, wenn sein Arbeitsverhältnis voraussichtlich nicht länger als sechs Monate dauert. Dieser Ausnahmetatbestand entfällt, sobald nach den geschlossenen Arbeitsverträgen vorauszusehen ist, daß das Arbeitsverhältnis insgesamt länger als sechs Monate dauern werde. Wenn das Arbeitsverhältnis bei mehrfach vereinbarten Befristungen jeweils weniger als sechs Monate unterbrochen ist und zwischen den Beschäftigungen nach einem großzügigen Maßstab ein innerer Zusammenhang besteht, sind zwar die früheren Beschäftigungszeiten, nicht aber die Unterbrechungszeiten mitzuzählen.

3. Nach § 4 Abs. 1 VersTV in der bis zum 31. Dezember 1984 geltenden Fassung begann die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem der Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 1 VersTV entfallen war. Eine rückwirkende Versicherungspflicht gilt erst seit dem 1. Januar 1985.

4. Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 VersTV verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen des Geschlechts (Art. 119 EG-Vertrag; Art. 3 Abs. 2 und 3 GG).

Aktenzeichen: 3 AZR 415/96
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 27. Januar 1998
- 3 AZR 415/96 -

I. Arbeitsgericht
Karlsruhe
- 5 Ca 536/94 -
Urteil vom 22. März 1995

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 16 Sa 73/95 -
Urteil vom 26. März 1996
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 415/96




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zusatzversorgung-bei-unterbrochenen-arbeitsverhaeltnissen

"Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN