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Zusatzversicherung

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OLG-FRANKFURT – Urteil, 14 U 225/05 vom 20.02.2007

Rechtsgebiete:BB-BUZ, VVG
Schlagworte:Versicherung, Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeits-Zusatzersicherung, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Rente, Amputation, Unterschenkel, Lokführer, Arbeitsplatz, Schonarbeitsplatz, Nischenarbeitsplatz, Arbeitsplatz, Lebensstellung, Wertschätzung
Stichwort:Zusatzversicherung
Leitsatz:1. Für die Frage der Berufsunfähigkeit gelten im Rahmen des § 7 BB-BUZ grundsätzlich die gleichen Maßstäbe wie bei § 2 BB-BUZ.

2. Ein Lokführer ist aufgrund einer Unterschenkelamputation außer Stande, seinen bisherigen Beruf auszuüben.

3. Der Verweis auf einen Nischen- oder Schonarbeitsplatz kann gegen Treu- und Glauben verstoßen.

4. Für die Beurteilung der Wertschätzung einer Tätigkeit kommt es darauf an, welches Ansehen der Beruf des Versicherten als solcher in der Öffentlichkeit genießt und nicht etwa wie der Kollegenkreis die Tätigkeit einschätzt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 14 U 225/05



OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 151/03 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BUZ
Schlagworte:Berufsunfähigkeit, Zusatzversicherung, Beamter
Stichwort:Zusatzversicherung
Leitsatz:Bei einem Beamten liegt - sofern keine Beamtenklausel vereinbart ist - Berufsunfähigkeit nicht erst dann vor, wenn allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne der Nichtverwendbarkeit auch in einem vergleichbaren Amt festgestellt ist, sondern bereits dann, wenn er die in gesunden Tagen zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 151/03


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