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Zusatzurlaub wegen Umgangs mit infektiösem Material

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 1204/04 vom 17.06.2005

Rechtsgebiete:BMTV Bundesverband Deutsche Privatkrankenanstalten
Schlagworte:betriebliche Übung bei Zusatzurlaub, Zusatzurlaub wegen Umgangs mit infektiösem Material
Stichwort:Zusatzurlaub wegen Umgangs mit infektiösem Material
Leitsatz:1. Ergibt sich aus der betrieblichen Praxis, dass die Beklagte nur die Tarifverträge einhalten wollte, kann eine betriebliche Übung der Gewährung von Zusatzurlaub trotz langjähriger Gewährung nicht entstehen.

2. Der tarifliche Betriff "Arbeiten mit infektiösem Material" beinhaltet, dass mit Material gearbeitet wird, dass bereits infiziert, d. h. ansteckend ist. Eine potentielle Gefahr der Ansteckung reicht nicht aus.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 16 Sa 1204/04




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