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Zusatzurlaub § 49 BAT

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 9 Sa 95/04 vom 18.08.2004

Rechtsgebiete:BAT, UrlV
Schlagworte:Zusatzurlaub § 49 BAT
Stichwort:Zusatzurlaub § 49 BAT
Leitsatz:Voraussetzung für einen Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 49 BAT, § 5 Abs. 1 S. 1 Ziff 2 UrlV ist, dass der Angestellte überwiegend mit tatsächlich infektiösem Material arbeitet. Eine Arbeit mit einem möglicherweise infektiösem Material ist nicht ausreichend.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 95/04




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