JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zusatzurlaub
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung |
| Stichwort: | Zusatzurlaub |
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit Urlaubsentgelt- sowie Restansprüchen auf Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers, der die vom Arbeitgeber vorgenommene Berechnung der pro Urlaubstag bzw. Arbeitsunfähigkeitstag zu zahlenden Vergütung auf kalendertäglicher Basis, also Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage, beanstandet. Der in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Tarifvertrag verteilt die Wochenarbeitszeit nicht auf Arbeitstage auf, sondern sieht ein Schichtmodell mit regelmäßig unbezahlten Freischichten vor und sieht sowohl für die urlaubstägliche wie auch für die krankheitstägliche Vergütung den Betrag von Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage vor. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 974/08 | |
| Rechtsgebiete: | TVÖD |
| Schlagworte: | Zusatzurlaub für Feuerwehrleute |
| Stichwort: | Zusatzurlaub |
| Leitsatz: | Bei der Berechnung von Zusatzurlaubsansprüchen gemäß § 46 TVÖD BT-V sind nur Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 1996/08 | |
| Rechtsgebiete: | TVöD, TVÜ-VKA, TV FDGHG |
| Stichwort: | Zusatzurlaub |
| Leitsatz: | 1. Die Übergangsregelung des § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA, wonach die darin aufgezählten Tarifverträge über Schichtlohnzuschläge für gewisse "Alt"- Arbeitnehmer "einschließlich der zu ihrer Anwendung maßgeblichen Begriffsbestimmungen" einstweilen weitergelten, kann nicht als eine die Definitionen der §§ 6 und 7 TVöD allgemein und umfassend verdrängende Anordnung der Fortgeltung der Begriffsbestimmungen des alten Tarifrechtes (hier des vormals einschlägigen BMT-G) ausgelegt werden. Diese Begriffsbestimmungen gelten vielmehr nur insoweit fort, als es bei Anwendung der in § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA genannten Tarifverträge auf sie ankommt. 2. Deshalb richtet sich auch für einen "Alt"-Arbeitnehmer i.S.d. § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA die Frage, ob er Wechselschichtarbeiter ist, weil er in der dafür erforderlichen Häufigkeit und Regelmäßigkeit Nachtarbeit geleistet hat, und deshalb seine gesetzlich vorgeschriebenen Pausen gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 TVöD in die Arbeitszeit einzurechnen sind, ausschließlich nach den Definitionen des § 7 TVöD. 3. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sich die regelmäßige Arbeitszeit auch dann um die auf einen Wochenfeiertag entfallenden Arbeitsstunden vermindert, wenn der Wochenfeiertag für den Angestellten nach dem Dienstplan ohnehin frei ist (wie LAG München vom 13.12.2007 -2 Sa 590/07, dokumentiert bei juris). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 95/09 | |
| Rechtsgebiete: | MTV Nr. 14 |
| Schlagworte: | Führung von Arbeitszeitkonten |
| Stichwort: | Zusatzurlaub |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 341/08 | |
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