JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zusatzleistung
| Rechtsgebiete: | HeimG, SGB XI |
| Schlagworte: | angemessen, Einzelzimmerzuschlag, Einzelzimmer Zuschlag, betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen, gesondert berechenbare Investitionskosten, Komfortleistung, notwendige Leistung, Zusatzleistung |
| Stichwort: | Zusatzleistung |
| Leitsatz: | 1. Die Unterbringung einer Bewohnerin / eines Bewohners eines Heims i. S. des § 1 Abs. 1 HeimG in einem Einzelzimmer anstatt in einem Doppelzimmer stellt keine Zusatzleistung i. S. von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI dar. 2. Ein Zuschlag für eine besondere Komfortleistung bei Unterkunft i. S. von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI kommt bei Unterbringung in einem Einzelzimmer in Betracht, wenn dieser gerade für einen besonderen Komfort eines solchen Zimmers (Größe, eigener Sanitärraum, Kochnische, Balkon etc.) erhoben wird, der in dem Heim individuell wählbar ist. 3. Erhöhte Investitionskosten für Einzelzimmer, die in einem Heim standardmäßig vorgehalten werden, können, auch wenn sie durch einen durchweg vorhandenen, nicht wählbaren besonderen Komfort (mit-) bedingt sind, dem Grundsatz nach als "betriebsbedingte Investitionsaufwendungen" (einschl. Miete, Pacht oder dgl.) nach § 82 Abs. 3 oder 4 SGB XI gesondert berechnet werden, wenn sie im Heimvertrag nach § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG gesondert ausgewiesen sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 2993/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BSHG, SGB X, SGB XI |
| Schlagworte: | Kostenübernahme, Pflegeheim, Rechtsschutzziel, Zeitraum, Pflegesatz, Zusatzleistung, Betreuung, Pflegeleistung, Nachrangigkeitsprinzip |
| Stichwort: | Zusatzleistung |
| Leitsatz: | 1. Der Aufwand für die Verwaltung eines einem Pflegebedürftigen gewährten Barbetrags nach § 21 Abs. 3 BSHG wird von der Hilfe zur Pflege durch eine vollstationäre Betreuung nach § 68 Abs. 2 Satz 2 BSHG i.V.m. § 28 Abs. 1 Nr. 8 SGB X umfasst. 2. Die soziale Betreuung i.S.v. § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bezieht sich auf Dienstleistungen, die typischerweise durch die Familie oder sonst nahe stehenden Persoinen eines Hilfebedürftigen wahrgenommen weden und die nun die Einrichtung an derem Stelle für den Pflegebedürftigen wahrzunehmen hat. 3. Der sozialhilferechtliche Bedarfsdeckungsgrundsatz gilt auch in einem sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis, in dem der Träger der Sozialhilfe sich zur Erfüllung seiner Hilfeverpflichtung gegenüber dem stationär in der Einrichtung eines Dritten lebenden Hilfebedürftigen, der Hilfe des Dritten bedient. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 886/04 | |
"Zusatzleistung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum